claudiaundben
Hallo Frau Bader, eine Frage: ich bekomme nur ein Jahr elterngeld, habe aber 2 jahre elternzeit genommen. im ersten jahr, wo auch das elterngeld fliesst, werde ich komplett zu hause bleiben. im zweiten jahr, wo ich nichts bekomme ausser kindergeld, wieviel darf ich da verdienen?? ich würde gerne einen teilzeitjob ca 17 std und zusätzlich einen minijob ca 10 std annehmen. wäre also unter diesen 30 std. würde das gehen??? beide jobs wären nicht bei meinem ag, wo ich elternzeit eingereicht habe. brauche ich dann für den teilzeitjob die steuerkarte vom hauptarbeitgeber? u es sind alles andere branchen, als mein hauptjob. aus welchem grund kann mein jetziger chef, die nebenjob ablehnen?? (also keine konkurrenz u betriebl gründe wie mitarbeitermangel od sowas kommt nicht in frage, ist n riesen unternehmen). über eine antwort wäre ich sehr dankbar, claudi
Hallo, geldmäßig dürfen sie so viel verdienen wie Sie wollen. Der Arbeitgeber muss aber zustimmen. Wenn es mehr als ein 450 e er ist, brauchen Sie die Steuerkarte Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
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