hupsi
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt die im September endet. Ich möchte jedoch noch mein drittes Jahr nehmen, in Kombination mit einem Nebenjob (Minijob) hier im Ort. Muss ich das bei meinem Chef schriftlich beantragen bzw. muss ich ihn um Erlaubnis fragen? Wen muss ich sonst über einen Nebenjob informieren? Habe ich mit Abzügen zu rechnen, eventuell nach einer zweiten Schwangerschaft im Bezug auf Elterngeld? Vielen Dank vorab.
Hallo, er muss gefragt werden und darf uU ablehnen. Wenn Sie arbeiten ist das EG höher Liebe Grüße NB
mellomania
ja, du musst alle nebentätigkeiten VORHER beim chef beantragen und um erlaubnis bitten sozusagen. er kann das dann ablehnen, wenn es direkte konkurrenz etc wäre. wenn du elterngeld erhälst, wird der zuverdienst angerechnet. wenn du kein elterngeld erhälst, nicht
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