Mathildchen
Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in Elternzeit, mein Kind ist 5 Monate. Geplant sind mind. 2 Jahre Elternzeit und ich beziehe EG plus. Ich bin angestellt und werde nach der EZ wieder bei meinem AG anfangen. Jetzt hat sich eine Möglichkeit ergeben, nebenbei im Direktvertrieb zu arbeiten (wäre eine selbstständige Nebentätigkeit) und dadurch ergeben sich natürlich ein paar Fragen: - Wie würde sich so etwas auf mein EG auswirken? - Könnte man den EG-Bezug nachträglich verändern und würde das Sinn machen, wenn ich diesen Job annehme (z. B. die EG plus-Monate umwandeln in Basis-EG)? Oder macht das vielleicht gar keinen Sinn... - das Einkommen wäre ja nicht jeden Monat gleich, sondern variiert je nach meinen Verkäufen. Wie verhält sich das dann beim EG? - Gibt es Freigrenzen beim Zuverdienst? - da wir noch ein Baby planen: hätte der Verdienst durch den Nebenjob während des EG-Bezugs irgendwelche Auswirkungen auf ein späteres EG beim weiteren Kind? - Muss ich die Nebentätigkeit beim AG bewilligen lassen oder nur darüber informieren? Ich habe schon viele der älteren Beiträge gelesen, aber so ganz konnte ich mir meine Fragen dadurch leider noch nicht beantworten.Würde mich sehr über Ihre Antwort freuen. Viele Grüße Mathildchen
Hallo, je nach Höhe des Nebenverdienste stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, Basiselterngeld oder Elterngeldplus zu beantragen. In beiden Fällen würde es angerechnet werden, eben monatsgenau.Freibetrag sind die 300 € Basis. Sie können den EG-Bezug auch nachträglich noch ändern. Wenn Sie anderswo arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber dies genehmigen. Liebe Grüße NB
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