Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung nach Heirat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensänderung nach Heirat

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Hallo, ich weiß nicht genau, ob diese Frage hierher gehört, dennoch wollte ich sie stellen. Mein Mann und ich tragen meinen Geburtsnamen als Familiennamen. Da wir im alltäglich Leben durch unseren Nachnamen "benachteiligt" sind/werden, wollten wir unseren jetzigen Familiennamen in den Geburtsnamen meines Mannes ändern lassen (insbesondere im Interesse/ Wohle unseres Kindes). Zu meinen Fragen: Wie würde die Namensänderung ablaufen? Wo müsste man den Antrag stellen? Welche Unterlagen werden benötigt? Kostenpunkt? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen oder lächerlichen Namen. Aber da wird sich die Frage stellen, warum Sie nicht bei der Eheschließung den Namen abgelegt haben. Zuständig ist die Gemeinde/ Standesamt. Liebe Grüsse, NB


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