Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung des Kindes nach Heirat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensänderung des Kindes nach Heirat

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe mit meinem Sohn und meinem neuen Partner zusammen. Wir wollen demnächst heiraten und mich würde jetzt interessieren wie das mit der Namensänderung meines Sohnes läuft. Ich habe das alleinige Sorgerecht, mein Sohn trägt meinen Nachnamen, sein Vater hat damals die Vaterschaft anerkannt Ich hätte es halt gerne, dass die gesamte Familie gleich heißt. Wird der Nachname meines Sohnes automatisch geändert, wenn ich den Namen meines Mannes annehme oder muß er ihn adoptieren? Muß der KV einverstanden sein? Vielen Dank für Ihre Antwort LG Mel


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der kv muß NICHT zustimmen, du kannst dein kind einbenennen, das geht aber nicht automatisch. adoptieren muß er ihn dazu nicht. formalitäten erklärt das standesamt.


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Da Dein Kind so wie Du heißt und Du das alleinige Sorgerecht hast, kannst Du Ihn ohne einwilligung des KV umbenennen lassen. Dafür brauchst Du ein Haushaltsbescheinigung das Ihr alle 3 in einem Haushalt wohnt. Die bekommst Du beim zuständigen Bürgeramt. Dann brauchst Du noch die Geburtsurkunde vom Kind und Eure Ausweise. Stammbuch würde ich auch noch mitnehmen. Würd auch vorher einen Termin dort aus machen,da Ihr zusammen dorthin zum unterschreiben müßt. Das ganze hat uns 21€ gekostet.


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