Fynn4809
Ich habe letzte Woche geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen.Mein Sohn (2 Jahre) hat den Namen seines leiblichen Vaters (nicht verheiratet,Namenserteilung vor der Geburt).wir wollen das auch er unseren Familiennamen bekommt,leider stellt sich der leibliche Vater quer.Sohn und Vater haben seit ca.einem Jahr keinen Kontakt mehr miteinander.Wie muss ich jetzt weiter Vorgehen und wie stehen unsere Chancen das mein Sohn den Familennamen bekommt?
Hallo, da das Kind den Namen des Vaters trägt, muss dieser zustimmen. Falls er dies nicht tut, was verständlich ist, kann man die gerichtliche Ersetzung beantragen. Hierfür muss aber wesentliche Gründe geben. Da heutzutage Patchwork Familien häufig sind, wird das sehr schwer fallen. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Leider stellt sich der leibliche Vater quer? Entschuldigung bei allem Verständnis für das Bedürfnis nach einer auch nach aussen hin scheinbar heilen Familie, ein Vater ist nicht austauschbar, auch wenn ein neuer Partner natürlich eine sehr sehr wichtige Bezugsperson werden kann und sollte. Wünschen Sie jetzt einen Rat dahingehend, den Kontakt moeglichst unter allen Umständen zu unterbinden? Bedenken Sie auch, dass wenn diese neue Beziehung scheitert ihr Sohn möglicherweise mit dem Namen eines Mannes dasteht zu dem er keinerlei verwandtschaftliche Beziehung hat. Sie könnten ihren Geburtsnamen wieder annehmen, Ihr Sohn nicht und Ihr Sohn hat ein Recht auf seinen leiblichen Vater (ob der will oder nicht).
CKEL0410
Die Chancen stehen sicher nicht gut und die Punkte meiner vorrednerin kann ich nur unterschreiben,das sollte alles bedacht werden!
Mogli18
Chancen gen 0. Er ist mit dem neuen Mann doch auch gar nicht verwandt. Viel wichtiger wäre es den Umgang mit dem leiblichen Vater wieder in Gang zu bringen. Wieso ist der denn eingeschlafen ?
sarahT
Ohne eine Adoption sehe ich da auch keine Chancen. Denn es ist ín diesem Fall ja nicht nur eine Namensänderung. Aber eine Adoption, ohne,dass der leibliche Vater zustimmt wird wohl unmöglich sein. Ich sehe also nur 2 Möglichkeiten: - den leiblichen Vater zuu ner Adoption überreden - die Situation akzeptieren und vielleicht den Kontakt mit dem leiblichen Vater wieder aufnehmen. Dass er sich weigert bzgl der Namensänderung würde ich erst mal als sehr gutes Zeichen werten, dass er seinen Sohn doch lieb hat.
Ruhrgirl
Wenn die Mutter das Alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, so kann das Kind jederzeit mit einer "Einbenennung" den Namen des Ehegatten annehmen! Das ist weder ein bürokratischer noch ein Kostenintensiver Aufwand und geschieht unter den Vorraussetzungen auch ohne Zustimmung des leiblichen Vaters! Man sollte jedoch wirklich den Nutzen abwägen! Wir haben es so gemacht, denn meine Große hatte meinen Mädchennamen und es besteht zur Seite meiner Väterlichen Familie kein Kontakt seit 30 Jahren und ich würde NIE meinen Mädchennamen wieder annehmen, sodass meine Kinder namentlich immer zu mir gehören werden!
Andrea6
Im Fall der AP ist ein Einbenennung ohne Zustimmung des Vaters nicht möglich, da das Kind seinen Namen trägt! Dies ist ganz unabhängig von Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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