Kirstin21
Hallo Frau Bader, ich habe zu diesem Thema noch eine weitere Frage. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, muss die Wohnortgemeinde sich um einen Betreuungsplatz kümmern und weist dem Kind einen Platz egal wo zu? Wenn dieser Platz aber nun teuerer ist wie der Kigaplatz in der Wohnortgemeinde? Ist es den Eltern zumutbar die Mehrkosten zu tragen? Ich bin deshalb von einem Kigaplatz in der Nachbargemeinde ausgegangen, da bei uns in der Gmeinde keine alternative Betreuung möglich ist. VG und DANKE für ihre Antworten. Kirstin
Hallo, wenn in der eigenen Gemeinde ein Kindergartenplatz frei ist, kann die Gemeinde die Kostenübernahme für einen Kindergartenplatz in einer anderen Gemeinde ablehnen. Ich verstehe nicht, warum der Platz teurer sein kann. In dem Nachbargemeindenkindergarten ist sie die Kosten doch ganz übernehmen, im eigenen nur zum Teil. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ich kenne es so, dass die Gemeinde in der man wohnt bescheinigen muss dass sie keinen Platz haben. Dann gibt es eine Kostenübernahme für einen Platz woanders. Man nimmt das Betreuungsangebot der Nachbargemeinde und lässt sich das von seiner Gemeinde abzeichnen, oder die klären das dann selbst untereinander mit den Zuschüssen. Eltern zählen ja nur einen Anteil an den wirklichen Kosten. Wegen den Geldern kann es dann aber sein , dass das Kind wechseln muss wenn in der eigenen Gemeinde ein Platz frei ist. Also geh zu Deiner Gemeinde und kläre das da persönlich, jede Gemeinde hat wieder andere Regeln, es gibt keine Pauschalantwort.
Kirstin21
In der Wohnortgemeinde sind eben keine Plätze frei und auch sonst ist keine Betreuungsmöglichkeit vorhanden. Alternative für Eltern, die dringend eine Betreuung brauchen, sind die Nachbargemeinden. Allerdings sind dort die Beiträge, die die Eltern zu zahlen haben, um rd. 100 Euro höher, warum auch immer. Ich werde mich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, aber je mehr Hintergrundinformationen man hat umso besser. Ich möchte auch ein bisschen Druck ausüben, da es sich momentan um ca. 10 Kinder handelt, die eine Betreuung suchen. Nun, weiß ich allerdings leider immer noch nicht, ob die Wohnortgemeinde, die Differenz bei den Elternbeiträge trägt und zwar von dem Kitaplatz, den die Wohnortgemeinde selbst zugewiesen hat.
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