Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

 Nachtrag zu id= 162794, Ende der Elternzeit

Frage:  Nachtrag zu id= 162794, Ende der Elternzeit

Kunderella

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Liebe Frau Bader, danke für ihre Antwort. Ich habe noch ein paar lurze Rückfragen. 1.Danach müsste ich zum Geburtstag des letzten Kindes plus 4 Jahre (3 J EZ plus ein übertragenes Jahr vom Kind davor) wieder arbeiten und habe auch einen Anspruch darauf? 2. Ist das Datum im falsch gestellten Elterbzeitantrag dann unerheblich (Geburtstermin plus MuSchu plus 4 Jahre) oder gilt dieses? 3. Der AG hält an einem noch späteren Termin fest. Wenn ich aber keine Elternzeit mehr nehmen kann dann gibt es auch keine andere Möglichkeit den Arbeitsvertrag zu pausieren ? 4. Das Ende der Elternzeit bedeutet eine Pflicht für beide Seiten, oder? Also ich muß wieder arbeiten, aber der AG muß mir auch die Möglichkeit geben zu arbeiten wenn ich nicht verlängern kann / will zb aus finanziellen Gründen? Wo genau könnte ich weitergehende Beratung in Anspruch nehmen? Vielen herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Worauf? Auf das Aufleben des VZ-Vertrages? Ja. 2. Das gilt 3. Nein, unbezahlter Urlaub bringt Ihnen nur Nachteile 4. Genau Liebe Grüße NB


Kunderella

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Sehr geehrte Frau BAder, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Besonders die zu Punkt 2 hilft mir sehr, da ich absolut keine Informationen dazu finden konnte, welches Datum relevant ist, das richtig berechnete, aber leider nicht beantragte Ende der Elternzeit oder aber das falsch berechnete aber so beantragte Ende (welches in meinem Fall später liegt, als das eigentlich korrekte). Nun weiß ich, dass das falsch beantragte Datum gültig ist. Vielen Dank


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