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Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag

Frage: Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag

SabrinaB4

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Hallo, nach der Elternzeit möchte ich Teilzeit arbeiten und zwar nur vormittags. Mein Arbeitgeber möchte aber, dass ich auch nachmittags arbeiten komme, wenn meine Kollegin spontan krank ist oder mal 2-3 Wochen im Urlaub ist, aber am Stück ist es mir nicht möglich solange nachmittags zu kommen und wenn ich morgens einen Anruf bekomme, dass die Kollegin krank ist, kann ich auch so spontan nicht länger bleiben - wenn Not am Mann ist mal ein, zwei Tag mit rechtzeitiger Ankündigung, aber nicht 2-3 Wochen am Stück oder von jetzt auf gleich. Er bietet mir aber keine andere Möglichkeit an, muss ich jetzt nun kündigen und wenn ich kündige bin ich dann gesperrt, denn der Arbeitgeber hat mir ja schließlich einen Teilzeitvertrag angeboten (aber eben mit dieser Bedingung). Was ist wenn im Vertrag nur steht vormittags und bei Bedarf. Dies würde die Situation von 2-3 Wochen Urlaubsvertretung auch nachmittags, in der mein Kind dann nicht betreut ist nicht zwingend erklären und damit meine Kündigung gegebenenfalls auch nicht rechtfertigen. Angenommen ich würde in einer anderen Abteilung eingesetzt werden, wie sieht es denn dann mit dem Gehalt aus, denn es sind ja ganz andere Aufgaben und ist es richtig, dass, wenn ich in derselben Abteilung bleibe, das Gehalt zu vorher gleich bleibt nur auf die Stunden angepasst wird oder kann ich auch einen schlechteren Vertrag mit weniger Gehalt bekommen im Verhältnis zu früher? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, haben Sie Anspruch auf Teilzeit, nicht jedoch auf bestimmte Zeiten. Deshalb wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als selber zu kündigen. In diesem Fall werden Sie normalerweise von der Agentur für Arbeit nicht gesperrt. Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie dann in Höhe des Lohnes für die Zeit, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Felica

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Warum machst du nicht einen Termin mit dem AA aus? In der Regel wie gesagt gibt es keine Sperre wenn man wegen der kinderbetreuung kündigen muss. Das muss man aber vorher mit denen klären. Bedenke ALG1 gibt es aber nur anteilig. Solange in deinem Vertrag nich drin steht das du nur vormittags arbeitest darf der AG dich eben auch nachmittags einsetzen. Was ist ausserdem mit dem Vater der Kinder?


SabrinaB4

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Wird das arbeitslosengeld 1 dann so als ob ich Vollzeit gearbeitet hätte oder so wie ich arbeiten kann - nehme ich mal an - berechnet, aber wichtiger ist, dass ich krankenversichert bin ich bin nämlich nicht verheiratet.


KielSprotte

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Warum suchst du nicht nach Alternativen? Wenn dein AG grundsätzlich deinen Wunscharbeitszeiten nachkommen will und kann und es nur um die Urlaubsvertretung geht, gibt es doch vielleicht Alternativen? Hast du in deinem Job Publikumsverkehr, also ist es zwingend notwendig, dass du bestimmte Stunden am Stück und zu festgelegten Zeiten arbeitest? Wenn nicht, biete doch an, dass du z.B. täglich bis 15.30 Uhr anwesend bist, dann den Nachwuchs aus dem KIGA abholst, aber wenn dann der Papa nach Hause kommt noch einmal zurückkommst und die restliche Arbeit erledigst. Oder morgens früher anfängst (und der Papa den Nachwuchs fertigmacht und zum KIGA bringt), vielleicht ist auch ein Teil der Arbeit in Homeoffice möglich? Biete deinem AG Alternativen an, statt strikt zu sagen „ich will aber nur von bis arbeiten und keine Minute länger“. Organisation ist alles.


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