Frage: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Ich bin noch 6 Monate in Elternzeit und wir ziehen demnächst um (ca 60km entfernt). Wie sind die Kündigungsfristen während der Elternzeit? Muss ich danach noch arbeiten und was ist mit meinem Resturlaub vom letzten Jahr? Bin seit 07/21 in Elternzeit. Und habe ich für dieses Jahr auch Anspruch? Vielen Dank im voraus.

von SweetHeart_S2 am 27.01.2022, 12:39



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Hallo, Sie können zum Ende der EZ mit Frist von 3 Mo. kündigen. Oder Sie rechnen den Urlaub dran und kündigen mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist. Aber das wird rechnerisch nicht hinkommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2022



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

soviel ich weiß drei monate zum ende der EZ hin. Resturlaub bekommst du ausgezahlt mit der letzten abrechnung. für alle monate, die du NICHT komplett in elternzeit warst, erhälst du anteilig urlaub.

von mellomania am 27.01.2022, 12:52



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Hallo Du musst da einige Dinge mehr bedenken. Oder solltest zumindest. In der Elternzeit kannst Du wohnen wo Du willst. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist Dein Kind doch erst 6 Monat. Du hättest also noch 2 Jahre über nach Ende Deiner Elternzeit. Habt ihr schon Betreuung und Du Arbeit in der neuen Heimat? Bist Du verheiratet und kannst in die Familienversicherung Deines Mannes? Beitragsfrei versichert bist Du bei der Krankenkasse nur innerhalb der Elternzeit mit Arbeitgeber. Sofern Du also nicht Vollzeit nach diesem Jahr anfängst zu arbeiten versuche lieber Deine Elternzeit beim jetzigen AG auf die möglichen 3 Jahre zu verlängern. Dann hast Du den Job sicher, wenn es in der neuen Heimat nicht klappen sollte, Du kannst mit Zustimmung Teilzeit IN Elternzeit auch woanders arbeiten, die Krankenkasse ist sicher und weithin beitragsfrei. Klappt dann alles gut, kannst Du immernoch kündigen. Sollte noch ein weiteres Kind kommen, hättest Du sogar wieder Anspruch auf Mutterschutzgeld vor und nach der Geburt.

von Sternenschnuppe am 28.01.2022, 09:17



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Aber nur wenn der AG zustimmt, da sie nurc1 jahr gemeldet hat

von mellomania am 28.01.2022, 10:46



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Wie lange hast du denn Elternzeit gemeldet? Wann ist das Kind geboren? Im Post steht ja nur: noch 6 Monate aber nicht wie lange du hattest.

Mitglied inaktiv - 29.01.2022, 08:23



Antwort auf: Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Arggg noch mal in deinem anderen post nachgelesen. Da steht : noch die Hälfte vor mir.... Dann würde ich alles bedenken was Sternschnuppe schreibt und versuchen die Elternzeit zu verlängern.

Mitglied inaktiv - 29.01.2022, 08:28



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