Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherungsbeiträge während Elternzeit Nachtrag

Frage: Krankenversicherungsbeiträge während Elternzeit Nachtrag

gluecksstern81

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank auch Felica. Nach einigem Hin- und Her hat sich heute herausgestellt, dass 1. eine Freiwillige Krankenversicherung mit Beginn meines Arbeitsverhältnisses vorlag, da ich eine bestimmte Bruttogrenze wohl überschreite und nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliege Allerdings habe ich diese Zahl auf meinen Gehaltsabrechnungen nie gesehen. Mit Beginn der Elternzeit (und Elterngeld) wurde mir dies zum Nachteil (also dass ich nicht gesetzlich pflichtversichert war), da ich somit im Vergleich zu vorher Pflichtversicherten dann die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen musste. Damals hatte ich nachgehakt bei der Krankenkasse und mir wurde gesagt, dass wäre schon der niedrigste Betrag, den sie bei mir ansetzen könnten (ca.175,-mtl). 2. Mein Arbeitgeber hat den Fehler gemacht, mich ab 01.01.19 als Arbeitnehmer anzumelden obwohl Elternzeit bestand (alles laut Krankenkasse), weshalb mir die Krankenkasse dann (da ich einen Dauerauftrag laufen hatte) immer wieder die Beträge zurücküberwiesen hat. Irgendwann haben Sie mich angerufen, da es mir nicht aufgefallen ist und dann habe ich den Dauerauftrag gestoppt. 3. Jetzt soll ich die Beträge, die mir die Krankenkasse immer wieder zurücküberwiesen hat seit Jahresbeginn, wieder auf einmal nachzahlen. Das kann ich natürlich nicht und ich frage mich auch, ob das alles so rechtens ist, mein Fehler war es nicht dass es so gelaufen ist. 4. Die Sachbearbeiterin der KK fragte mich, ob ich mit dem selben Bruttogehalt in diesem Jahr wieder einsteigen würde und wenn nicht, solle ich ihr das sobald ich es weiß melden. Da ich alleinerziehend mit Kleinkind bin (ohne Kitaplatz), werde ich natürlich finanziell sehr absteigen habe ich soweit erstmal mitgeteilt. a) welche Auswirkungen hat es auf die diesjährigen Krankenversicherungsbeiträge, wenn ich noch in diesem Jahr ein paar Monate sehr viel weniger verdiene (als das hypothetisch zugrundegelegte Gehalt) -möglicherweise auch freiberuflich bei einem neuen Arbeitgeber? b) bin ich verpflichtet, die mir fälschlicherweise zurücküberwiesenen Beiträge seit Jahresbeginn an die Krankenkasse zurückzuzahlen? Die Meldungen meines Arbeitgebers (es erfolgten wohl mehrere innerhalb der letzten zwei Jahre) waren wohl auch für die Sachbearbeiterin sehr unübersichtlich, aber fälschlicherweise zurücküberwiesen an mich wurde aufgrund der Meldung meines Arbeitgebers zu Jahresbeginn. Vielen Dank....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, als freiwillig Versicherte müssen Sie auch in der EZ Beiträge zahlen - trotz Fehler von AG/ KK ändert das nichts. Ich würde fragen, ob es in Raten zu zahlen ist. Daran ändert auch die Selbständigkeit erst einmal nichts. Mglw können Sie TZ in EZ arbeiten und dann unter die Grenze fallen - Beiträge zahlen müssen Sie aber so oder so Liebe Grüße NB


basis

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Sobald Du TZ in EZ unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze arbeitest, bist du Pflichtversichert. Die Dame von der KK hat versucht Dir dezent einen Hinweis zu geben, wie Du aus der freiwilligen rauskommst.


luvi

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Hallo, Ich finde es etwas verwirrend und bin mir ni ht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Ist es so, dass du KK Beiträge richtig überwiesen hast und sie dir wieder rücküberwiesen wurden. Du hast also seit mehreren Monaten keine KK Beiträge bezahlt und schuldest nun der KK Geld, knapp 1000 Euro (seit Januar). Kannst du dich nicht mit der KK einigen, dass du das Geld in Raten zahlst? So ganz unschuldig sind ja weder der AG noch die KK an dieser Situation. Ich finde die KK hätte auch Kontakt mit dir aufnehmen können. LG luvi


drosera

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Zur Korrektur von luvi: du musst unter die Pflichtversichertengrenze fallen, nicht unter die Beitragsbemessungsgrenze. Wenn du erst einmal wieder pflichtversichert bist, kannst du auch wieder Vollzeit in EZ gehen und wärst kostenfrei krankenversichert (während der EZ). Frag doch mal die nette Sachbearbeiterin, ob es da ein Minimum an pflichtversicherter Beschäftigung gibt z.B. 1 Monat.... Wenn du aber jetzt die KK-Beiträge nicht hast, dann wird das wohl keine Option für dich sein. Freiberuflich hilft dir m.W. gar nicht, weil du darüber keine Sozialversicherungspflicht hast. Auch wenn du nun pflichtversichert werden solltest, hilft dir das bei den vergangenen Monaten nicht, denn da warst du freiwillig versichert und der KK stehen die Beiträge zu.


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