Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Kündigungsschutz Jessi Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Kündigungsschutz Jessi Baby

jessibaby

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Hallo, unterliege ich auch dem Kündigungsschutz, wenn mein Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft weiß? Oder erst ab dem Zeitpunkt wo ich ihn davon unterrichtet habe? Hier geht es speziell um die Probezeit Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Kündigungschutz hast Du sobald Du schwanger bist, Nach den Mutterschutzrichtlinien muss und kann der AG sich erst halten, wenn er davon weiß. Geht Dein Vertrag nach der Probezeit ohne neuen Vertrag in einen unbefristeten über, dann bist Du jetzt schon sicher. Ist er befristet und wird dann erneuert, dann bist Du erst nach der Probezeit sicher, da er ihn dann ja nicht verlängern muss, sondern auslaufen lassen kann.


jessibaby

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das er sich erst an mutterschutzrichtl. halten muss wenn er davon kenntnis hat ist klar, hat er aber noch nicht und das geht mom. auch noch nicht, die sind eh so schräg drauf. mir gehts nur um den kündigungsschutz, ob der auch ohne vorherige kenntnisnahme vom ag schon greift


Mitglied inaktiv

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Klar, wenn er Dir kündigen sollte, dann kannst Du ja nachweisen dass Du schwanger bist, also ist die Kündigung hinfällig. Aber eben nur bis zum Ende des Vertrages, wenn der unbefristet ist, und nur eine Probezeit vorangestellt ist bist Du sicher. Muss er nach der Probezeit entfristet werden, dann bist Du nicht sicher. Was ist es denn für ein Vertrag ?


jessibaby

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ist unbefristet ;)


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