Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachteile bei frühzeitiger Kündigung in Elternzeit? Umzug in der E.zeit u.ALG I

Frage: Nachteile bei frühzeitiger Kündigung in Elternzeit? Umzug in der E.zeit u.ALG I

Wilde Hummel

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Sehr geehrte Frau Bader, In meiner Elternzeit gab es eine Versetzung meines Mannes von Sachsen-Anhalt nach Baden-Württemberg. daher kann ich meine Stelle in Magdeburg 2020 nun nicht mehr antreten. Mein Arbeitgeber hat nun neben der letzmaligen Verlängerung der Elternzeit bis zum 17.07.2020 auch gleichzeitig vorgeschlagen jetzt bereits zum Ende meiner Elternzeit zu kündigen. Mein Mann ist als Beamter privat versichert, ich als Angestellte gesetzlich. Meine Fragen: 1. Entstehen mir im Falle einer weiteren Schwangerschaft während meiner restlichen Elternzeit Nachteile durch die frühzeitige Kündigung zum 17.07.2020? 2. Falls sich kein weiterer Nachwuchs einstellt und der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schwer fällt, wird die Versetzung meines Ehemannes voraussichtlch als "trifftiger Grund" für eine Kündigung angesehen und ich komme 2020 um die 3-monatige Sperrfrist für das ALG I herum?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich würde nicht kündigen, denn wenn Sie wieder schwanger werden, können Sie erneut EG beantragen u sind wieder beitragsfrei kk-versichert. Außerdem bekommen Sie MG. 2. Jepp Liebe Grüße NB


Felica

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Blödester Fall, du kündigst und wirst wieder schwanger. Dann läuft das ganz normal bis die Kündigung wirksam ist und dir entgeht im blödesten Falle das Mutterschutzgeld. Zudem ohne AG keine Ez. Ich würde also wirklich erst 3 Monate vor EZ-Ende kündigen. Wer weiss was kommt ist immerhin nicht etwas über ein Jahr. Außer du planst dir bis dahin einen neuen AG zu suchen. In dem Falle das du nicht zum EZ-Ende kündigst gilt aber deine vertragliche Kündigungszeit.


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