Vivien304
Hallo Frau Bader, wir haben unser wundervolles 1. Baby bekommen und sind überglückliche Eltern. Wir hätten gerne noch ein 2. Kind. Elternzeit habe ich für 1 Jahr beantragt. Da ich zu meinem Mann in ein anderes Bundesland gezogen bin, müsste ich somit, falls es mit einer 2. Schwangerschaft bis zum Ende der EZ nicht klappen sollte, kündigen. Jetzt meine Frage: Wäre es vom Vorteil gewesen die Elternzeit auf zwei Jahre auszahlen zu lassen? Dann hätte ich sozusagen 2 Jahre Zeit gehabt um schwanger zu werden und dann Elterngeld auch vom Arbeitgeber zu erhalten, richtig? Ich hoffe ich muss mich jetzt nicht ärgern... Liebe Grüße
Hallo, beim EG macht es keinen Unterschied,. Aber Sie hätten besser 2 Jahre EZ beantragt. So haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Das ist allerdings dann egal, wenn Sie wegen dem Umzug eh nicht mehr da arbeiten können und auch nicht zurückziehen werden. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Einer Verlängerung der Elternzeit muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.
Mitglied inaktiv
Es wäre besser gewesen, zunächst 2 Jahre Elternzeit zu melden. Dann wäre, im Falle das das 2. Kind noch während der EZ geboren worden, der AG Anteil am Mutterschaftsgeld das gleiche wie bei Kind 1. Bei nur einem Jahr EZ muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen und der ursprüngliche Vertrag lebt wieder auf. Du müsstest dann arbeiten
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