trauriger-engel
Ich hab schon gesucht aber bisher nichts gefunden! Können Sie mir sagen ob ich als einziges Kind meines Leiblichen Vater für Alle Kosten nach seinem Ableben aufkommen muss, sollte es keinerlei Versicherungen geben? Auch wenn ich ihn nicht kenne, kein Unterhalt und auch sonst nie etwas kam? Ich habe keinerlei Erinnerungen, gesehen soll ich ihn wohl mit 3 mal haben das ist 25 Jahre her. Unsere Liebe Ururomi starb vor einer Weile, sie hatte eine Sterbeversicherung und daher kam uns nun die Frage was passiert wenn der Mann der mein Vater ist Stirbt? Gerade kam im Fernsehen das man egal ob es da Bezug zu dem Menschen gibt oder nicht in die Pflicht genommen werden kann. Der Mann (Mein Vater) ist schwerer Alkoholiker und besitzt ein Haus. Ich kann diese Abläufe die da auf mich zukommen würden wie Räumungen und Beerdigung nicht leisten. Ich habe selbst 3 Söhne. Wie kann ich mich davor schützen? Gibt es da eventuell eine Versicherung die ich für so einen Fall abschliessen kann? Oder etwas anderes? Ich weiss gerade mal seinen Namen und nicht mal die Adresse, sie soll wohl aber noch die gleiche wie damals zur Scheidung sein. Das soll nicht Pietätlos klingen aber bei seinem Ableben steh ich finanziell als einzige Erbin dann da. Ich bezweifel das die Geschwister da etwas Zahlen möchten. Selbst diese Kenne ich nicht. Die haben mich Kontaktiert als ein Bruder starb da ich auch in dem Fall als Erbe ausschlagen sollte. Alles schwierig. LG und ein schönes Wochenende
RUB
Mitglied inaktiv
Du kannst das Erbe ausschlagen.
trauriger-engel
Ja das sowieso. Aber die Zahlungspflicht auch? Das ist ja wieder etwas anderes. Ich habe davon leider oder zum Glück keine Ahnung.
Mitglied inaktiv
Erbe ausschlagen, dann musst du für Schulden nicht aufkommen. Wenn es ansonsten keine Erben gibt bzw keine nahen Angehörige, kommst du aber nicht darum rum im Fall der Fälle für die Beerdigungskosten gerade stehen zu müssen. Die Pflicht ihn als Angehöriger zu beerdigen besteht wohl trotzdem. Gibt es einen Erben, was ja kein Angehöriger sein muß, kannst du von diesem aber die Kosten zurückverlangen. So jedenfalls mein Kenntnisstand, ob es stimmt, da bin ich mir nicht 100% sicher.
Sternenschnuppe
Hab vorgestern erst das Bestattungsgesetz gelesen :-) Für die Beerdigung muss man aufkommen, für die Schulden nicht wenn man ausschlägt.
IngoAC
Moin, versuche doch mal herauszufinden ob dein "Erzeuger" überhaupt verschuldet ist. (Grundbuchauszug des Hauses) Je nach dem erbst du ein Haus und das würde die Bestattungskosten, welche du sowieso gemeinsam mit den anderen Kindern tragen musst (habe ich mit dem Vater meiner Frau schon durch), locker Aufwiegen. LG Ingo
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