Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage zu Vertrag in Elternteilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachfrage zu Vertrag in Elternteilzeit

Oktaevlein

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage zum Vertrag über Elternteilzeit. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist so ein Vertrag Pflicht? Bis jetzt habe ich weder einen Vertrag bekommen noch irgendetwas unterschrieben. Heißt das jetzt für mich, dass ich ggf. die Teilzeitarbeit nicht antreten muss/sollte, obwohl schon ein Termin für den Arbeitsbeginn vereinbart wurde? Ich bin damit sehr überrumpelt worden und hatte auch keinen eigentlichen Antrag auf Elternteilzeit gestellt. Außerdem sind meinerseits noch einige Fragen offen, die mein Chef dann in der ersten Arbeitswoche mit mir klären will. Also kurz gesagt: Kann ich noch zurücktreten, solange kein Vertrag unterschrieben ist? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag ist auch mündlich wirksam (wenn beweisbar), aber es gibt es gesetz, dass Arbeitsverträge schriftlich fixiert werden sollen. Liebe Grüsse, NB


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