Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage Energiepauschale Elternzeit

Frage: Nachfrage Energiepauschale Elternzeit

DortmundLady124

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich wollte jedoch nochmal rückfragen. Ich war ja bis Ende Januar dieses Jahres in Mutterschutz, der Mutterschutzlohn ist doch steuerpflichtig, also wie wenn ich quasi gearbeitet hätte, oder nicht? Somit habe ich doch die Voraussetzungen erfüllt, oder? (Ihre Antwort lautete: "Wie ich das BuMi verstanden habe, hat man nur ANspruch, wenn man für das Jahr einkommenssteuerpflichtig war, also irgendwann in 2022 gearbeitet hat.")


KielSprotte

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Nein, der Zuschuss vom AG ist steuer- und sv-frei und gilt somit nicht!


Dojii

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Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind beide steuerfrei.


DortmundLady124

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Danke für die Antworten! Mir ist gerade eingefallen, dass ich wahrscheinlich im November Weihnachtsgeld erhalten werde. Wie sieht es dann aus? Was ich meine ist, Weihnachtsgeld wird ja versteuert, kann es sein, dass ich mit der Zahlung auch die Energiepauschale erhalte?


Mitglied inaktiv

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Ich glaube da kommt es wieder auf die Art der Bezeichnung an. Die Energiepauschale wird ja auch versteuert.


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