Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachdienst in der Schwangerschaft!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachdienst in der Schwangerschaft!!!

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich bin total verunsichtert! Habe heute positiv getestet, da kam mir doch gerade der Gedanke, was ist mit meinem Nachtdienst???? Ich habe in einem Krankenhaus eine unbefristet Stelle und nach meinen beiden Kindern hatte ich dann die Chance, 5 Nächte im Monat wieder zu arbeiten! Nun habe ich gelesen, das man schwanger gar nicht im Nachtdienst arbeiten kann! Wenn die mir Tagdienst anbieten, muss ich das dann annehmen? Ich kann wegen meiner beiden Kinder nicht im Tagdienst arbeiten! Bekomme ich dann trotzdem das Geld weiter? Ich weiss von einer Freundin die hat auf 400 Euro bei einer Abulanten Krankenpflegestation gearbeitet und musste dann zu Hause bleiben und hat trotzdem weiter die 400 Euro bekommen? Aber wie ist es bei mir?????? Würde mich über eine Antwort sehr freuen!!! Gruss köhrnchen77


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, MuSchG § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntags*-arbeit -------------------------------------------------------------------------------- (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwochehinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. ..das heißt, Sie dürfen nicht arbeiten. Der AG kann dicken Ärger bekommen, wenn Sie es doch tun. Wenn Sie ausweichearbeitszeiten nicht wahrnehmen können, würde ich mal mit dem FA/ der KK sprechen, wegen BV. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo du darfst weiter nachdienst machen aber auf eigene verantwortung ! Ja sie müssen dir ne tagdienststelle anbieten aber wenn du die nicht annimmst gibt es auch keine geld ! LG uli


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