Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Erziehungszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Erziehungszeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin seit 3 Monaten arbeitslos und gehe ab Juli in Mutterschaft.Wenn ich nach der Erziehungszeit nicht gleich eine neue Arbeit bekomme, werden ja die paar Monate Arbeitslosengeld(wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe-natürlich)drangehangen.Bleibe ich dann weiterhin in meiner gesetzlichen Krankenversicherung oder muss ich mich dann bei meinem Mann(Beamter) familienversichern(während der weiteren Arbeitslosenzeit)? Gruss Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gabi, Arbeitslose sind nicht in Erziehungsurlaub. Bitte klären Sie das möglichst schnell mit dem Arbeitsamt. Sie werden als Arbeitslos behandelt (mit Anspruch auf beitragsfreie KK), wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen, also einen NAchweis bringen, wo das Kind bleibt, wenn Sie die zu vermittelnde Arbeit ausüben. Wenn Sie das nicht wollen/ können, haben Sie keine Ansprüche, außer vielleicht Sozialhilfe. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.Nun habe ich noch eine Frage.Wenn ich dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung stehe, weil ich noch keinen Betreuungsplatz habe für das Baby(ich möchte auch zwei Jahre zuHaus bleiben-auch wenn ich nur das Erziehungsgeld bekomme), bekomme ich also auch kein Arbeitslosengeld, muss mich bei meinem Mann familienversichern, aber bekomme trotzdem das Erziehungsgeld? Verfällt die Arbeitslosenzeit dann? Liebe Grüsse Gabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gabi, wenn möglich, können Sie sich familienversichern. Die Zeit wird, je nach Einzelfall, hinten drangehängt. Gruß, NB


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