Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Ende der zwei Jahren Elternzeit wieder Ss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Ende der zwei Jahren Elternzeit wieder Ss

Mia321

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Hallo ich beende 2016 im März die zwei Jahre Elternzeit. Falls ich im Feb. 2016 wieder Ss wäre und im März 2016 mit einem Arbeitverbot belegt würde, da sich in der ersten Ss ein Hellp - Symdrom entwickelt hat. Bekomme ich von der Krankenkasse meinen Lohn und wie würde es mit dem späteren Elterngeld aussehen? Lieben Dank für Ihren Rat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier wäre kein BV, sondern eine Krankschreibung das richtige Mittel. Sie bekommen dann 6 Wochen weiter Lohn vom AG undd ann Krankengeld. Auf das EG wirkt sich das nicht aus. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da bekommst Du kein Arbeitsverbot. Jede Schwangerschaft ist anders und für ein BV muss der Job gefährlich sein. Sollte sich sowas entwickeln wäre eine Krankschreibung angesagt, Krankengeld wegen Schwangerschaft wird beim Elterngeld durch alten Lohn ersetzt. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Elterngeldauszahlungen aus dem zweiten Jahr zählen nicht, gehen mit 0€ in die Berechnung.


Mia321

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Danke für die Info. Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich auf Grund meines Arbeitsplatzes in der ersten Ss auch ein Arbeitsverbot bekam.


Sternenschnuppe

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Im Startpost nennst Du einen anderen Grund ;-) Wenn es wegen des Jobs ist, dann bekommst ab Ende Elternzeit das Gehalt welches Du auch verdienen würdest ohne Schwangerschaft.


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