Melimel
Guten Tag Frau Bader, ich hätte folgende Frage: Meine Elternzeit läuft zum 2.12. diese Jahres aus. Da ich in meine bisherige Firma keinesfalls mehr zurückmöchte (Mobbingfirma), habe ich jetzt schon auf Ende der Elternzeit gekündigt, damit man mir nicht vorwerfen kann, ich hätte bis auf den letzten Drücker gewartet. Ich habe eine neue Jobzusage, wo ich erstmals mit einmal die Woche anfangen kann und später bis auf halbtags aufstocken kann. Jetzt ist es aber so, dass ich mit dem neuen AG ausgemacht habe, dass ich erst mal meinen Kleinen in den Kindergarten bringe, die Eingewöhnungsphase abwarte und wenn das dann klappt, dann melde ich mich bei ihm und sage dass ich jetzt dann anfangen könnte. Ich habe mir das mal so für Januar ins Auge gefasst. Das heißt ja aber, dass ich im Dezember keine Elternzeit mehr habe und den neuen Job noch nicht aufgenommen habe. Was, wann und wo muss ich mich für diesen Zeitraum melden? Muss ich mich arbeitslos melden? ALso wegen Kranken- und Rentenversicherung für die Zeit, damit ich keine Lücken habe? - Auch wenn ich in der Zeit ja nicht arbeitssuchend bin und nicht vermittelt werden will, da ich ja schon eine Zusage habe.
Hallo, ich würde mich auf jeden Fall arbeitssuchend melden. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie wegen der Eigenkündigung gesperrt sein werden. Liebe Grüße, NB
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