ElMa87
Guten Tag, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Meine Situation: EZ endet am 21.03.18, allerdings bin ich wieder schwanger 12. SSW neuer Mutterschutzbeginn 14.06.18. Mein AG weiß noch nichts, es wird klar sein das ich nicht wieder Vollzeit arbeiten kann, Kinderbetreuung durch andere nicht gewährleistet, noch kein KiGa-Platz! Muss ich nun meinen Arbeitsvertrag auflösen? Was ist, wenn ich allerdings SS-Komplikationen vor Ende der EZ bekomme und ein Beschäftigungsverbot bekomme, würde das dann noch für die Vollzeitstelle greifen? Ich möchte es natürlich nicht "verschreien", aber ich möchte in diesem Falle dann natürlich auch keine Nachteile haben... Vielen Dank schon mal! Mit freundlichen Grüßen ElMa
Hallo, Ssie gehen die Sache von der falschen Seite an. Sie haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz und darauf müssen Sie pochen. Liebe Grüße NB
-Talia-
Um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, brauchst du natürlich erst einmal eine Beschäftigung, die dir verboten werden muss. Du kannst aber ja gar nicht arbeiten wegen fehlender Kinderbetreuung. Du darfst natürlich keinen Nachteil haben durch die Schwangerschaft, aber selbstverständlich auch keinen Vorteil. Wenn du nicht schwanger wärst, könntest du ja auch nicht wieder arbeiten. BV ist also auf keinen Fall eine Lösung. Kannst du die Elternzeit noch verlängern und dann auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden?
-Talia-
Ah, ich sehe gerade, du hattest schon drei Jahre EZ. Waren die für 1 Kind? Was waren denn deine Überlegungen für nach der EZ, wenn du nicht schwanger geworden wärst? Davon ab hast du ein Anrecht auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag...
ElMa87
Danke für die Antwort! Wenn ich jetzt nicht schwanger wäre, hätte ich den Vertrag aufgelöst, mein Sohn bekommt erst im September einen Kindergartenplatz, unter dem Jahr sei nicht möglich... ich arbeite seit letzten Jahr geringfügig beschäftigt in einer anderen Praxis, hätte das so weiter laufen lassen und im September evtl aufgestockt! Natürlich hoffe ich, das ich auch dieses Mal eine unkomplizierte Schwangerschaft haben werde, trotz ASS und Heparinspritzen wg Gerinnungsstörung! Hatte überlegt ob ich evtl die ca 3 Monate Vollzeit wieder einsteige, aber ohne KIGA und wohl länger krankheitsbedingten Ausfällen bei meinen Schwiegereltern nicht umsetzbar!
Mitglied inaktiv
Mach Druck beim Amt - und das DRINGEND!!! Das hättest du schon früher machen müssen. Eigentlich hätte das Kind schon letzten Sommer starten müssen - nicht erst zum 3ten Geburtstag. Den das Kinder in der Regel nur zu Aug/September in KiGa, Krippen, KiTa´s neu aufgenommen werden ist eher die Regel. Auch viele TaMu nehmen nur dann neue Kinder. Wie soll es sonst auch gehen, denn dann wechseln die älteren in die Grundschule. Wenn ihr euch ausreichend früh drum gekümmert habt und die Gemeinde wirklich keinen Platz vorher hat, dann könntest du auch den Verdienstausfall geltend machen. Zumal bei dir das schwerwiegende Folgen hat - denn auch das neue EG wird geringer ausfallen. Davon ab hast du ohne AG keinen Anspruch auf EZ, heißt je nachdem ob du in die Familienversicherung deines Mannes kannst oder nicht, könnte auch das ein Problem werden. Ohne Kinderbetreuung hast du weder Anspruch auf ALG1, noch kämme ein BV in Frage - selbst wenn der Arzt das wider Erwartung als nötig ansehen würde. Davon ab würde das dann in dem falle auch riesen Stress mit dem Amt geben - denn mangels Kinderbetreuung wärst du eh nicht arbeitsfähig. Also DRINGEND Montag zum JA - die sollen eine Lösung finden. Du hast seit dem 1ten Geburtstag einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz - wenn auch nicht auf den Wunschplatz. Aber wenn man denen nicht nett auf die Füsse tritt, kommen die gerne nicht in die Pötte. Nicht selten geht doch was wenn man energisch genug ist... Und wenn das alles nicht klappt, dann hast du zwei Optionen - Du kündigst. Oder du schaust ob du mit dem AG sprichst das er dich ohne Gehalt freistellt. Beides kann aber auch gravierende Folgen für das Mutterschaftsgeld haben - also Vorsicht. Davon ab verstehe ich nicht ganz warum du nicht bei deinem eigentlichen AG den Minijpob machst und den bei dem anderen AG kündigst. Ach ja, wenn du mal gekündigt hast, ist es egal ob du dann noch eine AU bekommst oder ein BV - beides bringt dir gar nichts. Weil wie gesagt du die Voraussetzungen für ALG1 nicht erfüllst mangels Kinderbetreuung - und damit meines Wissens nach auch kein Mutterschaftsgeld bekommst oder wenn evtl nur Einmalzahlung. ist die Kündigung mal abgegeben, geht das alles seines Weges - für dich ist die Sache dann vorbei. Und das gilt völlig unabhängig davon ob du schwanger bist oder nicht, die fehlende Kinderbetreuung ist der Knackpunkt für ALLES !!! und reißt dich gerade richtig tief in die Sch... ich hoffe echt ihr habt euch nicht erst auf den letzten Drücker darum gekümmert sondern schon versucht zum letzten Sommer versucht was zu bekommen.....
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