Mitglied inaktiv
Ich bin Erzieherin und befinde mich bis 31.01.09 in Elternzeit. Für 2009/2010 planen wir die nächste Schwangerschaft.Muß ich wieder gearbeitet haben,um erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben? Wenn ja,wie lange? Angenommen, ich bin bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit im kommenden Februar wieder schwanger,muß mich mein AG wieder einstellen?Mein AG ist die Stadt! L.G.Winterbaby
Hallo, ab Ende der 1. EZ arbeiten Sie ja zumind. theoretisch wieder. Wenn Sie also wieder schwanger werden, erhalten Sie in der ersten EZ Mutterschaftsgeld nur von der KK (13 €/Tag). Ab dem ersten Tag nach der EZ Sie müssen natürlich dann wieder im Mutterschutz sein) erhalten Sie auch den Anteil vom AG. Liebe Grüsse, NB
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Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bekomme seit 05.06.23 Krankengeld bis jetzt und bin in 3 Wochen im Mutterschutz. Meine Beschwerden sind nicht schwangerschaftsbedingt laut meiner Frauenärztin . Kriege ich im Mutterschutz nur 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse ? Kann ich vom Arbeitgeber noch etwas dazu bekommen oder kriege ich weiterhin den ...
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