Mitglied inaktiv
Liebe Nicola, zur Zeit bin ich bis Anfang Februar im Erziehungsurlaub, müßte dann ca. 11. Wochen arbeiten bis mein erneuter Mutterschutz und anschließender Erziehungsurlaub beginnt. Mein Chef ist überhaupt nicht von meiner Absicht diese 11 Wochen zu arbeiten (20 Std. die Woche) begeistert. Ich arbeite in einem Kleinbetrieb mit 2 festen Mitarbeitern und einer Aushilfskraft. Kann mein Chef aufgrund seiner schlechten Geschäftssituation mich entlassen? Oder gibt es irgendwie eine Möglichkeit mich von diesen 11 Wochen Arbeit zu befreien (ich muß meine Tochter bei einer Tagesmutter unterbringen, was nicht gerade billig ist und ich bin auch nicht unbedingt begeistert, nach drei Jahren hochschwanger wieder einzusteigen) und würde mir dann noch das Mutterschafts-geld (dann evtl. auf 40 Std. berechnet?)und der Erziehungsurlaub mit all seinen Rechten zustehen? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank Christiane
Liebe Christiane, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB
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