myriamekici
Sehr geehrte Frau Bader, hier zunächst einmal die Fakten: Meine erste Tochter wird am 24.4.2014 12 Monate alt. Meine Elternzeit endet am 30.6.2014. Da ich wieder schwanger bin, beginnt der Mutterschutz für das 2. Kind am 9.7.2014. Nun habe ich mehrere Fragen: Bekomme ich, da ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe, Mutterschutzgeld? Soweit ich weiss, müssten das 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse sein. Wenn ich in den 9 Tagen wieder arbeiten gehe, bekomme ich dann auch Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber? Da ich nach dem 2.Mutteschutz weitere 15 Monate in Elternzeit gehe möchte wegen des 2. Kindes, wäre es da sinnvoller, die Elternzeit gleich zu verlängern oder die eine Woche arbeiten zu gehen? Was wäre sinnvoller? Wenn ich arbeiten gehe, geht mir dann die restliche Elternzeit (21 Monate) für das 1. Kind verloren? Vielen Dank für ihre Mühen, LG Myriam
Hallo, wenn sie in die neun Monaten wieder arbeiten gehen, bekommen Sie auch das Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber. Sie können aber auch, wenn er zustimmt, die Elternzeit bis zu dem Tag verlängern, der vor dem Beginn des Mutterschutzes liegt, dann kommen Sie auch den Anteil des Arbeitgebers. die überschreitende Zeit der Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr aufheben, jedoch nur zwölf Monate. Liebe Grüße, NB
luvi
Hallo, vielleicht kannst Du die Arbeitstage mit Urlaub überbrücken. Da Dir ja in dem neuen Mutterschutz auch Urlaub entsteht, kannst Du diese evtl. dazu hernehmen. Oder aber die Elternzeit bis einenTag vor Mutterschutz verlängern. LG Luvi
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