Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld - teilweise mit, teilweise ohne Beschäftigungsverhältnis

Frage: Mutterschutzgeld - teilweise mit, teilweise ohne Beschäftigungsverhältnis

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Hallo Frau Bader, Zu Beginn meines Mutterschutzes hatte ich noch ein Beschäftigungsverhältnis, das jedoch nach zwei Wochen Mutterschutz auslief. Seit dem 1. Juli habe ich also keine Arbeit mehr. Die Bearbeiterin der KK sagte mir zu Beginn des Mutterschutzes, dass ich zunächst 13 € pro Tag in den ersten zwei Wochen bekommen würde (der Rest wird noch vom Arbeitgeber übernommen) und dass ich anschließend Mutterschutzgeld in Höhe von 60% brutto max. 80% netto bekommen würde. Jetzt hat die KK mir jedoch "nur" für die ersten 6 Wochen pro Tag 13€ überwiesen. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass ich nur Anspruch auf "mehr", nämlich auf Auszahlung in Höhe des Arbeitslosengeldes, gehabt hätte, wenn ich zu Beginn des Mutterschutzes arbeitslos gewesen wäre. So hätte ich aber noch im Beschäftigungsverhältnis gestanden. Welche Aussage stimmt den nun? Bin ich nicht benachteiligt, nur weil ich die ersten zwei Wochen noch eine Anstellung hatte? Christiane


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Christiane, entscheidend ist der Zeitpunkt des Beginnes des Mutterschutzes. Wenn Sie da noch in einem Arbeitsverhältnis standen,haben Sie Anspruch auf KK + AG-ANteil (zahlt der Staat durch dei KK)bis zur Beendigung. Danach wird das MG zum Ausgleich für den entfallenen AG-Zuschuß bis zum Ende der Mutterschutzfristen i H des Krankengeldes von der KK gezahlt. Gruß, NB


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