Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld in 2.schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzgeld in 2.schwangerschaft

Natalie8691

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Guten Tag Frau Bader, momentan hab ich noch Elternzeit bis September 2020 mit meinem 1.Kind. Nun bin ich schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 1.05.2020. Das wäre ja aber noch in der Elternzeit des 1.kindes( es überschneidet sich) Wäre es möglich meinem Arbeitgeber zum 30.04.2020 meine Elternzeit zubeenden und gleichzeitig zum 01.05.2020 mein mutterschutz angeben? Dann müsste ich zum Beispiel angeben. Sehr geehrte Frau xxxx, Hier mit beende ich vorzeitig meine elternzeit zum 30.4.2020 und beginne am 01.05.2020 mein mutterschutz. Usw. Meine Frage wäre ja dann: muss mein Arbeitgeber das zustimmen oder kann er sagen nein elternzeit wird nicht beendet ? Bekomme ich dan eine Auszahlung sollte es klappen das ich dann in mutterschutz bin also von krankenkasse und mein Arbeitgeber. Ich bin ja im Prinzip auf der Arbeit aber bin im mutterschutz. Und das letzte mal war ich 2017 auf Arbeit danach kam mein Sohn auf Die Welt. Da ist bei mutterschutzgeld egal oder wann man gearbeitet hat ? Liebe grüsse und danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss nicht zustimmen, Sie haben einen Anspruch drauf. Nachzulesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html (Abs. 3) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein AG kann das so nicht ablehnen. Du darfst die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Auch ohne einen Tag gearbeitet zu haben


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