Mitglied inaktiv
Hallo, der Entbindungstermin für mein Baby war der 14.03. und der Mutterschutz war dementsprechend bis zum 13.5. ausgerechnet. Sie kam dann aber am 9.3. und jetzt schreibt meine KK, dass sie bis zum 9.5. zahlen. Also ist es für mich zum Nachteil, wenn das Kind eher kommt? Ich dachte, die Zeit bleibt trotzdem bis zum 13.5. und das Mutterschutzgeld wird von der KK und vom AG solange gezahlt? Danke und Gruß
Hallo, Sie bekommen trotzdem für 14 Wo (wenn es kein Frühchen ist) MG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgeld wird mit dem Entbindungstermin verrechnet,das der vorraussichliche ET ja nie 100% stimmt.Also zählt immer das Datum an dem das Kind tatsächlich auf die Welt kam! Zum vorteil ist es nur wenn du ein Frühchen bekommst da du dann länger Mutterschutz hast aber ob das so positiv ist deshalb ein Frühchen zu bekommen? Nein das ist es nicht wert! LG Silke
Mitglied inaktiv
Flasch Silke, das war mal früher so... seit 2002 ist es anders! An Eich: Man hat nicht 2 Monate nach ET MuSchu sondern 8 Wochen. 8 Wochen nach dem 14.3. ist bei mir genau der 9.5. Der Geburtstermin (= 9.3.) hat damit nix (mehr) zu tun. Es hätte auch am 12.3. oder 1.3. kommen können, der 14.5. wäre geblieben. Nur wenn Du über ET gegangen wärst, hätte die Regel "mind 8 Wochen nach der Geburt" wieder gegriffen. Viele Grüße Désirée
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