Mein Arbeitgeber hat zum 10.04.2002 ein Insolvenzantrag beim AG gestellt. Da ich z. Z. meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stelle (Tarifurlaub), aber auch noch nicht gekündigt bin, bin ich aufgefordert worden Insolvenzgeld für die Monate März, April und Mai beim Arbeitsamt zu beantragen. PROBLEM: Ab dem 29.04.2002 bin ich im Mutterschutzurlaub (vorauss. Entb.termin: 10. Juni 2002). Ist das Arbeitsamt nur zur Zahlung des Insolvenzgeldes bis zu meinem Mutterschutzurlaub, verpflichtet, oder, unabhängig von meinem Mutterschutzurlaub, für die vollen drei Monate.? Sollte das Arbeitsamt nur für den Zeitraum VOR dem Mutterschutz zuständig sein, wer, wenn überhaupt jemand, kommt dann für den normalerweise vom Arbeitgeber zu tragenden Differenzbetrag zw. Mutterschutzgeld der Krankenkasse (€13,-p.T.) und dem letzten Nettogehalt, auf? Insolvenzverwalter, Arbeitsamt, oder keiner. Mit freundlichen Grüßen Anja Borner
Mitglied inaktiv - 29.04.2002, 13:49