Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld. Ich bin seit 1.4.2005 arbeitslos. Ab dem 29.08.2005 bin ich im Mutterschutz. Den Aufhebungsbescheid des AA habe ich bereits erhalten. Heute habe ich bei der KK die entsprechende Bescheinigung für meinen Mutterschutz abgegeben. Die Mitarbeiterin dort sagte mir ich erhalte Mutterschutzgeld in Höhe meines Arbeitslosengeldes. Meine Frage ist nun: Wie lange? Normalerweise erhält man doch Mutterschutzgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung - oder? Laut dieser Mitarbeiterin erhalte ich erstmal nur das Geld für 42 Tage. Was ist dann mit den restlichen 8 Wochen ?? Wann werden die beantragt? *ratlosbin* Vielen Dank für Ihre Bemühungen!! LG Anja
Hallo, für den gesamten Mutterschutz! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo Bin auch in dieser Situation, nach der Geburt einfach mit Kopie der Geburtsurkunde das Mutterschutzgeld bei der Kasse für die acht Wochen nach der geburt beantragen. Liebe Grüsse und alles Gute. Steinchen.
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Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bekomme seit 05.06.23 Krankengeld bis jetzt und bin in 3 Wochen im Mutterschutz. Meine Beschwerden sind nicht schwangerschaftsbedingt laut meiner Frauenärztin . Kriege ich im Mutterschutz nur 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse ? Kann ich vom Arbeitgeber noch etwas dazu bekommen oder kriege ich weiterhin den ...
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