Julia7777
Hallo Frau Bader, am 25.06.18 hat meine Mutterschutzfrist begonnen. Damit für die Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse 3 berücksichtigt wird, habe ich im Dezember die Steuerklasse gewechselt (ab Januar wurde diese berücksichtigt) und habe im Elterngeld-Antrag auf die Ausklammerung des Monats Juni verzichtet. Dies wurde abgelehnt, da es ein Urteil vom Bundessozialgericht gibt, indem die Ausklammerung von Monaten mit Mutterschutzfristen nicht mehr möglich ist. Hätte ich das gewusst, hätte ich im Juni auf meine 5 Tage Mutterschutz verzichtet und Urlaub genommen, damit von Januar bis Juni volle 6 Monate die Steuerklasse 3 für das Elterngeld berücksichtigt worden wären. Meine Frage ist nun, ob ich das noch nachträglich machen könnte? Kann ich rückwirkend verzichten, dass meine frist auf den 01.07. geschoben wird. Also die Gehaltsabrechnung für Juni ändern lassen? Könnte ich dann damit Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid einlegen?
Hallo, nein, leider zu spät. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das geht nicht, denn nicht nur der AG ist da involviert sondern auch die Krankenkasse. Und die haben ja ab dem 25.06. den Zuschuss bezahlt.
Julia7777
Und wenn mein AG da mitspielt und alles korrigiert weil er einen "Fehler" gemacht hat? Mir würde dann vergleichsweise natürlich das Mutterschaftsgeld fehlen aber das Elterngeld wäre viel höher. Das geld an die Krankenkasse müsste ich für die Tage natürlich auch zurückzahlen...sind aber ja nur 13€ pro Kalendertag.
Felica
Das wird nicht funktionieren. Da hängt ein kompletter Rattenschwanz dran. kannst es probieren, große Hoffnung würde ich mir aber nicht machen, zumal das ganze ja schon einige Zeit her ist.
Dojii
Zudem hättest du bei Verzicht des Mutterschutzes ja 5 Tage arbeiten müssen, hast du aber effektiv nicht. In wieweit man da dann rückwirkend Urlaub nehmen kann, um die fehlende Arbeitszeit zu ersetzen weiß ich auch nicht. Ich denke auch, dass es nicht funktionieren wird.
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