Julilo
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit (kein Elterngeldbezug mehr) für mein erstes Kind und bin aber zum zweiten Mal schwanger. Bis zur Geburt am ET 16.September würde ich gerne einen Minijob ausführen, soweit wie es eben geht. 6 Wochen vorher darf ich ja arbeiten wenn ich kann und will. Nur die 8 Wochen danach darf ich nicht. Nun sagt mir aber meine Krankenkasse, dass ich während der Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor Geburt diesen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber nicht mehr ausführen darf, da ja mein eigentlicher Arbeitgeber, bei dem ich auch in Elternzeit bin, den Rest der Mutterschutzgeldes bezahlt zu den 13€ täglich von der Kasse. Darf ich deswegen da ich den Zuschuss zu meinem Nettogehalt bekomme nicht bei einem anderen Unternehmen in 450Basis arbeiten und noch dazuverdienen? Ich würde dann ja mein Nettogehaltzuschuss, die 13€ täglich von der Kasse und die 450€ vom Minijob erhalten. Hat meine Kasse recht? Vielen Dank & herzliche Grüße Julilo
Hallo, wenn Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes Ihre Elternzeit beenden stellt sich zum einen die Frage, ob damit auch der Mini Job endet, da dieser meistens auf die Elternzeit befristet ist. Ansonsten stellt sich die Frage, ob Sie die zulässige Arbeitszeit überschreiten. Normalerweise können Sie aber trotzdem den Minijob weiter ausüben.. Wenn der Arbeitgeber vorher zugestimmt hat. Liebe Grüße NB
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