Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader!ich wollte wissen wann und wo ich mein mutterschutz beantragen muss.mein Entbindungstermin ist der 24.6.2010.hab auch ein beschäftigungsverbot.nun wollt ich wissen wann ich meinem arbeitgeber das rechtzeitig sagen muss mit dem mutterschutz.Danke schon mal für ihre antwort.
Hallo, na, das ist doch schon umfassend beantwortet! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Normalerweise bekommt der AG nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Schreiben vom Frauenarzt ( musst Du einreichen, kostet 5 Euro die der AG erstattet ). Da steht der errechnete Geburtstermin schon drin, woraus der der Mutterschutz ableiten lässt. Irgendeine AG-Bescheinigung kommt aber noch zu einem späteren Zeitpunkt. Die Ärzte wissen das aber ganz genau.
Mitglied inaktiv
Hallo, meinst du Mutterschutz oder Elternzeit? Für den Mutterschutz bekommst du eine Bescheinigung vom Arzt. Die Elternzeit beantragst du spätestens 7 Wochen bevor die Elternzeit beginnt, also spätestens dann, wenn dein Baby eine Woche alt ist. VlG Annette
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