Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz

Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wie ist das mit dem Mutterschutz? Bekomme ich grundsätzlich die Zeit, die mir vor der Entbindung "verloren" geht hinten ran, oder nicht? Und wie ist das wenn das Kind später als errechnet zur Welt kommt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind später kommt, haben Sie einfach Glück-die Zeit wird drangehängt. Wenn es früher kommt, wird die Zeit nur drangehängt, wenn es eine attestierte Frühgeburt ist. Dann gibt es 12 Wo. nach der Geburt + die nicht in Ansruch genommene Zeit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, so wie ich es gelesen und verstanden habe, ist es wohl so, dass du die "verlorene" Zeit nur dann hinten anhängen kannst, wenn es sich um eine bescheinigte Frühgeburt handelt. Wenn der Entbindungstermin überschritten wird, bekommst du dementsprechend länger Mutterschutzgeld und die Mutterschutzfrist VOR der Entbindung verlängert sich entsprechend. Das Geld wird dir beim Antrag NACH der Entbindung dann mit dabei gerechnet und ausgezahlt. Unsere (derzeit) jüngste Tochter kam auch 8 Tage später als geplant - diese Zeit wurde dann einfach mitbezahlt. LG aus Bochum und einen guten Rutsch Vanessa & No. 3


Mitglied inaktiv

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Danke Ihr habt mir sehr geholfen. Achso, ein gesundes neues Jahr an alle.


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