Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 30 SSW. Seit 2 Wochen bin ich wegen vorzeitigen Wehen krankgeschrieben. Mein Arzt sagt auch, bis zum Beginn meines Mutterschutzes werde ich nicht mehr arbeiten können. Ich arbeite in einem Autohaus mit 17 Angestellten. Mein Chef wollte von Anfang an, das ich mir ein Berufsverbot aussprechen lasse (wegen 3 Bandscheibenvorfälle), so das die KK alles bezahlen muss. Wir alle erhalten seit etwa 3 Jahren unser UG/WG jeden Monat anteilig. Offiziell würde ich am 23.12.2000 meinen Mutterschutz beginnen. Was muss mein Chef mir noch bis den 8 Wochen nach der Geburt zahlen? Nur mein reguläres Bruttogehalt, oder auch ein zwölftel vom UG bzw. WG? Er selber hat nämlich auch keine Ahnung, weil ich die erste Schwangere bin. Wann muss ich schriftlich meinen Erziehungsurlaub bei ihm einreichen? Und wie sollte das Schriftstück aussehen? Ich bedanke mich bereits im Voraus bei allen die mir helfen können. Gruss Diane
Liebe Diane, 1. EU muß 4 Wo. vor Beginn beantragt werden. Auch wenn nicht vorgeschrieben, würde ich es schriftl. machen. 2.Ihr Chef muß den durchschnittlchen Verdienst der letzten drei Monate beazhlen. Ob da das WG zuzählt, kommt auf den geschlossenen Vertrag an. Der Vertrag muß ausgelegt werden, wenn nichts drin steht.Im Zweifel würde ich es bejahen, das ist aber keine gersetzl. geregelte Sache, so daß es dazu auch keine eindeutige Antwort gibt- ist in Rechtssachen nun mal manchmal so! Versuchen Sie es - das ist wie beim pokern!! Viel Glück, NB
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