Mitglied inaktiv
Kann denn dem AG etwas passieren wenn man in der SS freiwillig Überstunden macht ? Diese sind ja eigentlich auch verboten.
Hallo Ihr beiden Lieben, Arbeit ist nur 8 1/2 Wo./Tag oder 90 Std pro Doppelwoche zulässig. Ausnahmen gibt es verschiedenen Bereichen (Hotelgewerbe, Landwirtschaft..)- aber auch hier gelten Grenzen. Nicht vergessen: das Gesetz hat einen Sinn und soll das ungeborene Leben schützen. Es gibt bei den Aufsichtsbehörden Ausnahmen in begründeten Einzelfällen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, Du darfst bis zu 9 Stunden am Tag arbeiten. Nicht nach 20 Uhr und nicht am Wochenende. Mach darüber hinaus keine Überstunden, man überschätzt sich leicht. Ich hatte (vermutl. deswegen) eine Frühgeburt. Glaub schon, daß der AG belangt werden kann, aber das weiß NB sowieso besser. Grüße, Jenny
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