Mitglied inaktiv
Liebe Frau Baader, ich hab da folgende Frage: Das Unternehmen, in dem ich Arbeite, soll voraussichtlich zum 1.1.2002 verkauft werden. 100% sicher ist es aber noch nicht! Auf jeden Fall wird derartige Entscheidung in der nächsten Zeit fallen (Variiert dann nur um ein paar Monate hin oder her). Jetzt hab ich gestern erfahren, daß ich (JUBELLLL!!) schwanger bin. Wie sieht da die Rechtslage aus, wenn das Unternehmen verkauft werden würde? Sobald der AG weiß, daß ich schwanger bin hätte ich ja Mutterschutz. Auch wenn das Unternehmen verkauft wird? Ich wollte meinen AG eigentlich erst in der 12. SSW Bescheid geben. Das ist aber erst in der 1. Januar-Woche. Was können Sie mir raten? Herzlichen Dank Andrea
Liebe Andrea, ein Verkauf ändert an Ihrem Arbeitsverhältnis erst mal nichts, es wird aber oftmals An gekündigt, weil Stellen im neuen Unternehemen nicht mehr benötigt werden. Sie haben bis zu 14 Tage nach Erhalt der Kü die Möglichkeit, die SS mitzuteilen, um in den Schutz zu kommen. GRuß, NB
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