thatsme71
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei meinen Recherchen zum Mutterschutz während bestehender Elternzeit an meine Grenzen gestoßen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können... Ich befinde mich noch bis zum 10.07.2015 in Elternzeit für mein erstes Kind, welche ich für 2 Jahre beantragt habe. Nun bin ich erneut schwanger und habe als Entbindungstermin den 17.08.2015 terminiert bekommen. Demnach würde mein Mutterschutz in die Elternzeit für Kind 1 fallen. Hinzu kommt, dass ich von meinem Hauptarbeitgeber einen Minijob in einem anderen Unternehmen genehmigt bekommen habe, solange ich mich noch in Elternzeit befinde. Dieser endet somit mit meiner Elternzeit für Kind 1. Können Sie mir kurz weiterhelfen, mit welchem Mutterschutzgeld ich rechnen kann und ob es vielleicht sinnvoll wäre, meine derzeitige Beschäftigung frühzeitig zu beenden? Mit freundlichen Grüßen Frau Voelz
Hallo, Sie beenden die erste EZ und den Minijob (oder pausieren da) am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes - dann bekommen Sie das volle MG: Liebe Grüße NB
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