Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz während der ersten Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz während der ersten Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe am 05. Dezember mein zweites Kind bekommen, errechneter Termin war der 15.12. Vom ET aus gesehen hätte ich, da ich bis zum 30.01. noch von meinem ersten Kind in Elternzeit bin, ja noch etwa zwei Wochen Mutterschutz nach Ablauf der Elternzeit gehabt, richtig? Wie wird das jetzt mit Geburtstermin 05.12. gerechnet? Vom 05.12. an 8 Wochen? Oder verlängert sich der Mutterschutz wegen des früheren Geburtstermins irgendwie? Vom 05.12. aus gerechnet würde der Mutterschutz ja genau am 30.01. enden, exakt an dem Tag, an dem auch die Elternzeit wegen meines Großen endet. Bekomme ich dann noch irgendeine Form von Mutterschaftsgeld meines Arbeitgebers oder nur den Anteil der Krankenversicherung? Und hat es irgendeinen Einfluss, von wann an die Elternzeit für das zweite Kind gerechnet wird? Ich hatte nämlich Elternzeit beantragt vom Ende des Mutterschutzes bzw. vom Ende der aktuellen Elternzeit an, mein Arbeitgeber hat mir aber die Elternzeit vom 05.12. an bestätigt. Kann mir das egal sein oder hat das irgendwelche Konsequenzen? Vielen Dank! Ana.T


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben auf jeden Fall 6 + 8/12 Wo. Mutterschutz, der Rest wird eben hinten dran gehängt. Wenn Sie im Mutterschutz keinen EU mehr haben, bekommen Sie den Anteil der KK und vom AG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Mutterschutz verlängert sich um die Zeit, die du durch die frühzeitige Geburt nicht nehmen konntest (musst ab den 15.12 rechnen)


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