Hallo Frau Bader, ich habe im Oktober 2017 unser erstes Kind zur gebracht und darauf hin 3 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Nun bin ich wieder schwanger. Entbindungstermin ist Anfang Oktober. Ist es richtig, dass ich die Elternzeit rechtzeitig beenden muss, um Mutterschaftsgeld zu erhalten? Und erhalte ich dann nur die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse oder auch den Arbeitgeberanteil? Und was bedeutet rechtzeitig? Ich könnte hierzu nichts finden. Läuft dann nach dem Mutterschutz die Elternzeit für das erste Kind weiter oder beantrage ich eine neue Elternzeit für das zweite Kind? Vielen Dank im Voraus!
von sanny178 am 08.03.2019, 07:13