Missvenus87
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 35. Woche schwanger und erwarte im August unser drittes Kind. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich allerdings seit Mai 2017 im unbezahlten Sonderurlaub, dieser ist bis Mai 2019 vereinbart. Nun bin ich aktuell etwas überfordert wie sich der Mutterschutz und die Elternzeit in diesem Fall gestalten. Über den Arbeitgeber werde ich vermutlich kein Mutterschaftsgeld bekommen. Wie sieht es mit Leistungen von der Krankenkasse aus? Würden mir diese zustehen? Und wie ist es mit der Elternzeit? Habe ich das recht den Sonderurlaub zu Gunsten der Elternzeit zu unterbrechen oder abzubrechen? Oder liegt das beim Arbeitgeber? Vielen Dank schon einmal für Ihre Mühe.
Hallo, am Sonderurlaub ändert sich nichts. Sie können weder Mutterschutz noch EZ nehmen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du nicht schwanger geworden wärst, dann hättest du den Sonderurlaub wie vereinbart genommen. Ich sehe da keine Möglichkeit, was zu ändern. Sonst würdest du ja wegen der Schwangerschaft bevorteilt werden. Deine Einkünfte dürften geregelt sein, das war doch von vornherein klar.
Missvenus87
Mir geht es auch nicht darum dass ich auf das Geld angewiesen bin, sondern einfach darum ob mir theoretisch im Mutterschutz das Geld der KK zusteht und wie ich das mit der Elternzeit regeln muss. Ob elternzeit oder Sonderurlaub, daraus entsteht für mich ja kein finanzieller Vorteil. Aber elternzeit steht einem ja theoretisch drei Jahre zu, ich weiß aber halt einfach nicht ab wann ich diese beantragen kann (also ob gleich nach Geburt oder erst nach dem Sonderurlaub).
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