Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Beamtin und war bis zum 31.07. im Sonderurlaub ohne Geld- und Sachbezüge. Am 22.06. fing aber mein Mutterschutz an. Nun wurde mir für die Zeit, die der Mutterschutz und der Sonderurlaub sich überschneiden, kein Mutterschaftsgeld (in meinem Fall Bezüge) gezahlt mit der Begründung, dass ich ja im Sonderurlaub gewesen wäre. Hebt der Sonderurlaub den Mutterschutz auf? Wo steht das? In der Sonderurlaubsverordnung und in der Mutterschutzverordnung habe ich nichts finden können? Gruß K.Synwoldt
Hallo, das hängt von dem jeweiligen Beamtenrecht ab (und das hängt vom Dienstherren ab) und kann bei der Vielfalt der Gesetze nicht pauschal beantwortet werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In diesem Fall betrifft es das Bundesbeamtengesetz, der Dienstherr ist die Bundeswehr.
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