Mitglied inaktiv
Hallo, können Sie mir sagen, ob ich auch im Mutterschutz Anspruch auf die im Tarifvertrag stehenden 2 Tage Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes habe? Oder gelten die Tage nur für die Väter?! Danke! Kira
Hallo, wenn im TV nur steht, dass man Sonderurlaub bekommt, muss das doch für beide gelten Liebe Grüsse, NB
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