Frage: Sonderurlaub im Mutterschutz

Hallo, können Sie mir sagen, ob ich auch im Mutterschutz Anspruch auf die im Tarifvertrag stehenden 2 Tage Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes habe? Oder gelten die Tage nur für die Väter?! Danke! Kira

Mitglied inaktiv - 05.02.2009, 13:06



Antwort auf: Sonderurlaub im Mutterschutz

Hallo, wenn im TV nur steht, dass man Sonderurlaub bekommt, muss das doch für beide gelten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2009



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