Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz und Elternzeit bei Frühchen

Ecki1905

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Guten Tag Frau Bader. Am 17.12 ist unsere Tochter geboren. Sie kam 4 Wochen zu früh, ihr eigentlicher "Termin" wäre erst am 18.1 gewesen. Wie verhält sich das jetzt mit dem Mutterschutz? Habe ich diesen bis 17.3 und müsste, wenn ich keine Elternzeit nehme, am 18.3 wieder arbeiten? Wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehme, ist diese dann bis zum 16.01.2018? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die nicht genommene Zeit wird drangehängt, so dass Sie auf jeden Fal 6 + 8 Wochen haben 2. Wenn es ein attestiertes Frühchen ist, bekommen Sie 4 weitere Wochen Mutterschutz 3. Dann aber entsprechend kürzer EG Liebe Grüße NB


Andrea6

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Der Mutterschutz geht in Deinem Fall 18 Wochen nach Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes, also ca. 12.03.2017. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt, ein Jahr Elternzeit endet also am 16.12.2017.


Mitglied inaktiv

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Ich komme auf andere Termine, wenn ich nachrechne. Der normale Mutterschutz geht 6+8=14 Wochen und endet am 15.3. Bei Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist um 4 Wochen, das wäre dann bis 12. April. Die Elternzeit heißt zwar "1 Jahr", jedoch endet sie am Geburtstag des Kindes, also am 17.12.2017.


Ecki1905

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Also das mit dem Mutterschutz wurde mir auch so von der Krankenkasse erklärt, bis zum 12.04.17 ist der. Die Elternzeit und somit auch das Elterngeld geht also ab tatsächlichem Geburtsdatum. Gut das wusste ich auch nicht. Lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit beginnt ab Ende Mutterschutzfrist und endet mit dem ersten Geburtstag oder dem Tag davor. Auch das Elterngeld läuft nur ab Ende Mutterschutzfrist und bis zum 1. Geburtstag. Das heißt, deine Elternzeit und dein Elterngeldbezug wurden durch die verlängerte Mutterschutzfrist um 4 Wochen kürzer.


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