Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschutz und elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mutterschutz und elterngeld

Mitglied inaktiv

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hallo, und zwar würde ich gerne wissen, wie das ist mit dem mutterschutz. ich bin ALG II-Empfängerin und macher derzeit eine Maßnahme übers amt, wollte nun gern wissen ob ich den mutterschutz in anspruch nehmen muss oder bis ende der Maßnahme (bürotätigkeit) weiter arbeiten kann. mein mutterschutz würde schon seit einer woche laufen und die arbeit geht noch bis 30.11.. meine zweite frage bezieht sich aufs eltergeld, habe schon versucht mich selber schlau zu machen, aber keine chance. wie läuft das nun ab nächsten jahr mit dem eltergeld und ALGII-Empfängern? es wird ja viel erzählt, dass es auf das ALG 'II angerechnet wird, gilt das nur für kinder die ab nächstes jahr geboren werden oder für alle? vielen dank für ihre mühe, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Im Mutterschutz VOR der Geburt können Sia arbeiten, wenn Sie wollen 2. Wenn das Kind erst nächstes Jahr geboren wird bekommen Sie wahrscheinlich kein EG Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, vor der Geburt darfst Du arbeiten, wenn Du es ausdrücklich willst. Der Arbeitgerber oder Träger Deiner Maßnahme kann dies jedoch auch verweigern. Nach der Gebirt darfst Du bei NICHT arbeiten. Die 8 Wochen (oder 12 bei Frühchen oder Merlingen) + die Zeit die eventuell beim Mutterschutz vor der Geburt an 6 Wochen gefehlt hat darfst Du nichts machen. Danach kannst Du wieder anfangen. Mit dem Elterngeld kann ch Dir leider nicht weiterhelfen. LG Sabine


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