Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, zurzeit arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma und habe einen befristeten Vertrag bist Ende September. Dieser Tage hatte ich einen Termin beim Arzt, da ich über mehrere Monate ständig schmerzen hatte in der Leistenregion und es wurde festgestellt "Glückwunsch sie sind schwanger" ^^. Als ich auf der Arbeit angekommen war kahm meine Chefin auf mich zu und hat sich erkundigt. Habe gesagt der Arzt hätte nichts großartiges feststellen können und müsse nochmal zur Nachuntersuchung. Darauf sie: Sind sie etwa schwanger, wenn das sein sollte kann ich ihren Vertrag nicht verlängern!!!! von meiner seite aus schweigen...... Nun meine Frage soll ich meiner Chefin das erst nach der verlängerung sagen oder eher läuft der Vertrag wirklich nur bis Ende Sept. oder muss Sie mich weiterbeschäftigen wegen Mutterschutz?? Danke und Gruß
Hallo, ich wùrde den MUnd halten/ lùgen und den Vertrag verlàngern. Da kann Ihnen kein Nachteil drauss entstehen Ciao, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Du musst sie nicht informieren, scheinst ja dann auch noch ganz am Anfang zu sein. Oder wie weit bist Du jetzt. Natürlich ist das Vertrauensverhältnis vermutlich dann ab September im Eimer, aber Du hättest die Verlängerung ( unbefristet dann ?? ) und vorteilhaft ist es auch fürs Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Von daher ...... Es kann Dir ja keiner nachweisen, seit wann Du von der Schwangerschaft wusstest. Sobald Du den neuen Vertrag in den Händen hast bist Du auf der sicheren Seite. Ansonsten kann sie den alten natürlich einfach auslaufen lassen, davor schützt auch die Schwangerschaft nicht.
Mitglied inaktiv
erstmal Danke für die Antworten, mein Mann hat auch das gleiche gesagt, dass ich erstmal still sein soll schon allein wegen den drei Monaten. Mein Vertrag würde danach wieder nur für ein halbes Jahr verlängert werden. Gruß sheala
Mitglied inaktiv
Ich hätte da noch ne Frage. Und zwar wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wüsste, dürfte er den Vertrag trotzdem verlängern? Oder müsste er dadurch mit rechtliche Konsequenzen rechnen? Und muss der AG irgendwem (Amt) darüber in Kenntnis setzten? Gruß und Danke
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