Nur mal zur Information, wie das so laufen kann.... 15.11.01 - Kündigung fristgerecht zum 31.12.01 (Unternehmen kleiner 5 Mitarbeiter - Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes.) 25.11.01 - Schwangerschaftstest positiv. Nach ca. 5 Tagen Verzug in der Regel. 26.11.01 - Termin beim Anwalt und beim Gyn geholt. Termin 04.12.01 (Anwalt) Termin beim Artzt lag etwas später. 04.12.01 - Der Anwalt schickt Andrea sofort zum Gyn, was auch geschieht, und reicht den Einspruch gegen die Kündigung sofort ein (Eingang 05.12.01) (Problem, Verzug der 14-Tage-Frist, gerechnet vom 15.11.01) Sei es mal drum, was da nun so alles als schriftwechseln und fristgewusel so folgt..... Termin vor dem Arbeitsgericht in Neunmünster am 17.02.02. Das Arbeitsgericht in Neunmünster entscheidet, das der Verzug der 14-Tage-Frist unschädlich ist.......das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. OK - soweit so gut - Mutterschutz greift - nach Aussage AGer. Neunmünster. Einspruch der gegnerischen Partei - Bergündung: "Der Schwangerschaftstest würde ausreichen....98% Sicherheit....um den Arbeitgeber zu Informieren das am eventuell Schwanger ist. OK - ebenfalls soweit so gut - Andrea fängt aufgrund des Urteils sofort wieder an zu Arbeiten. Es wird jedoch die Arbeitsplatzbeschreibung relevant geändert, und die Gehaltszahlungen bleiben aus. (Fehlendes Gehalat Jan. Feb. Mär. Apr.) Nach schriftwechsel mit Anwalt - Einbehalt der Arbeitskraft bis zur Tätigung der Gehaltszahlung. Ebenalls soweit so gut. Und die Monate ziehen ins Land........ Finn Luca wird am 27.07 geboren. Da der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der Krankenkasse gemacht hat, verweigert die Krankenkassen die Zahlung des Mutterschaftsgeldes, ausserdem fehlt eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Auch hier mal soweit so gut - Das hat dann unser Anwalt weiter in die Hand genommen. Mal eingeschoben - Einen vergleich mit Arbeitgeber konnte wir nicht eingehen, wegen 3-Monate Sperrung durch Arbeitsamt, wegen bestehendem Mutterschutz (Urteil Neunmünster). (Es gab also seit 01.01.02 kein Geld von igendwo, bis heute, 07.09.02) Die Verhandlung vor dem LandesAGer. in Kiel war am 06.09.02. Nach Verhandlung und Beratung schlägt der Richter eine Vergleich von 3800 EUR (ist korrekt gerechnet) vor. Um Störungen mit den Sozialämter zu vermeiden wird im "Urteil" aufgenommen, das das Gericht der Meinung ist das der Mutterschutz nicht greifen würde. (Aussage des Gerichts (Zitat): Allzuweit wolle man sich nicht aus dem Fenster legen.) Das LandesAgericht wirft vor, das man nach dem Schwangerschaftstest hätte schneller Handeln müssen..... Da wir uns Verglichen haben (Nur unwesentliche Finanzielle einbußen für uns) haben wir natürlich kein offiziellen Urteil (so hab ich das verstanden) - Tatsachen ist, das man sich eh vor dem BundesAgericht in Erfurt wiedergetroffen hätten, wenn wir den Vergleich nicht angenommen hätten....und das hät sich sicherlich gezogen.... Was ich nicht wusste: Ein positiver Schwangerschaftstest und auch das ausbleiben der Regelblutung ist ausrecheind um den Arbeitgeber über ein eventuelle bestehenden Schwangerschaft informieren zu müssen- Das hätte ich nicht erwartet !!! Warum hät ich das nicht erwartet ? Man stelle sich mal vor, bei einer jungen Frau bleibt die Regelblutung aus und Sie sagt Ihrem Arbeitgeber das sie Schwanger sein könnte. Dann stellt sich aber heraus das Sie nicht Schwanger ist. Der Arbeitgeber kündigt dann aus einen anderen Grund (Kündigungschutzgesetz greift hier mal nicht) weil er vermutet das seine Angestellte versucht schwanger zu werden. Ich würde fast sagen, das entspricht der Aussage: " Du Chef, ich plane Schwanger zu werden." Und das kann sich nur zum Nachteil der Frau auswirken. Gruß Andreas Was ich besonders bezeichnet finde.... In Neunmünster war es eine RICHTERIN. In Kiel ein RICHTER.