Mitglied inaktiv
Nur mal zur Information, wie das so laufen kann.... 15.11.01 - Kündigung fristgerecht zum 31.12.01 (Unternehmen kleiner 5 Mitarbeiter - Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes.) 25.11.01 - Schwangerschaftstest positiv. Nach ca. 5 Tagen Verzug in der Regel. 26.11.01 - Termin beim Anwalt und beim Gyn geholt. Termin 04.12.01 (Anwalt) Termin beim Artzt lag etwas später. 04.12.01 - Der Anwalt schickt Andrea sofort zum Gyn, was auch geschieht, und reicht den Einspruch gegen die Kündigung sofort ein (Eingang 05.12.01) (Problem, Verzug der 14-Tage-Frist, gerechnet vom 15.11.01) Sei es mal drum, was da nun so alles als schriftwechseln und fristgewusel so folgt..... Termin vor dem Arbeitsgericht in Neunmünster am 17.02.02. Das Arbeitsgericht in Neunmünster entscheidet, das der Verzug der 14-Tage-Frist unschädlich ist.......das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. OK - soweit so gut - Mutterschutz greift - nach Aussage AGer. Neunmünster. Einspruch der gegnerischen Partei - Bergündung: "Der Schwangerschaftstest würde ausreichen....98% Sicherheit....um den Arbeitgeber zu Informieren das am eventuell Schwanger ist. OK - ebenfalls soweit so gut - Andrea fängt aufgrund des Urteils sofort wieder an zu Arbeiten. Es wird jedoch die Arbeitsplatzbeschreibung relevant geändert, und die Gehaltszahlungen bleiben aus. (Fehlendes Gehalat Jan. Feb. Mär. Apr.) Nach schriftwechsel mit Anwalt - Einbehalt der Arbeitskraft bis zur Tätigung der Gehaltszahlung. Ebenalls soweit so gut. Und die Monate ziehen ins Land........ Finn Luca wird am 27.07 geboren. Da der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der Krankenkasse gemacht hat, verweigert die Krankenkassen die Zahlung des Mutterschaftsgeldes, ausserdem fehlt eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Auch hier mal soweit so gut - Das hat dann unser Anwalt weiter in die Hand genommen. Mal eingeschoben - Einen vergleich mit Arbeitgeber konnte wir nicht eingehen, wegen 3-Monate Sperrung durch Arbeitsamt, wegen bestehendem Mutterschutz (Urteil Neunmünster). (Es gab also seit 01.01.02 kein Geld von igendwo, bis heute, 07.09.02) Die Verhandlung vor dem LandesAGer. in Kiel war am 06.09.02. Nach Verhandlung und Beratung schlägt der Richter eine Vergleich von 3800 EUR (ist korrekt gerechnet) vor. Um Störungen mit den Sozialämter zu vermeiden wird im "Urteil" aufgenommen, das das Gericht der Meinung ist das der Mutterschutz nicht greifen würde. (Aussage des Gerichts (Zitat): Allzuweit wolle man sich nicht aus dem Fenster legen.) Das LandesAgericht wirft vor, das man nach dem Schwangerschaftstest hätte schneller Handeln müssen..... Da wir uns Verglichen haben (Nur unwesentliche Finanzielle einbußen für uns) haben wir natürlich kein offiziellen Urteil (so hab ich das verstanden) - Tatsachen ist, das man sich eh vor dem BundesAgericht in Erfurt wiedergetroffen hätten, wenn wir den Vergleich nicht angenommen hätten....und das hät sich sicherlich gezogen.... Was ich nicht wusste: Ein positiver Schwangerschaftstest und auch das ausbleiben der Regelblutung ist ausrecheind um den Arbeitgeber über ein eventuelle bestehenden Schwangerschaft informieren zu müssen- Das hätte ich nicht erwartet !!! Warum hät ich das nicht erwartet ? Man stelle sich mal vor, bei einer jungen Frau bleibt die Regelblutung aus und Sie sagt Ihrem Arbeitgeber das sie Schwanger sein könnte. Dann stellt sich aber heraus das Sie nicht Schwanger ist. Der Arbeitgeber kündigt dann aus einen anderen Grund (Kündigungschutzgesetz greift hier mal nicht) weil er vermutet das seine Angestellte versucht schwanger zu werden. Ich würde fast sagen, das entspricht der Aussage: " Du Chef, ich plane Schwanger zu werden." Und das kann sich nur zum Nachteil der Frau auswirken. Gruß Andreas Was ich besonders bezeichnet finde.... In Neunmünster war es eine RICHTERIN. In Kiel ein RICHTER.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt