Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz/Resturlaub

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Hallo Frau Bader, da ich meinen Resturlaub einreichen muß folgende Frage: "Habe ich für den Zeitraum des Mutterschutzes noch Urlaubsanspruch ( 8 Wochen nach der Geburt )". Ausgehend vom Geburtstermin 7.April also bis Anfang Juni???? Mit freundlichen Grüßen Kirsten Buhl


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wenn du Elternzeit alias Erziehungsurlaub nimmst, kann der AG für jeden vollen Monat kürzen (machen die meisten AGs dann auch) § 17 Gesetz zu Erziehungsgeld und Elternzeit, www. bmfsfj.de Gruß Antonie


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Hallo Antonia, ich werde 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen, warum kürzt sich dadurch mein Resturlaub???? Gruß Kirsten


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dein Urlaubsanspruch geht bis Ende Mutterschutz, also Anfang Juni d.h. du hast Anspruch auf den halben Jahresurlaub 2001 (Januar bis Juni). Wenn du dann Erzeihungsurlaub nimmst, kann der AG für jeden vollen Monat EU kürzen d.h. für die Zeit ab Juli 2001 keinen Urlaubanspruch mehr bis Ende EU. Jetzt klar ? Gruß Antonie


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