Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz nach Fetozid

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz nach Fetozid

NadiStef

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Guten Tag, nach der Diagnose eines Gendefektes mit der Folge einer geistigen Behinderung beim Kind wird am Montag ein Fetozid durchgeführt und danach die Geburt eingeleitet. Nun gehen hier die Meinungen zum Recht auf Mutterschutz auseinander. Ich bin dann in der 26 SSW und das Kind hat vor 2 Wochen schon über 500 Gramm gehabt.  Steht mir denn dann Mutterschutz zu? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das tut mir sehr Leid, mein Mitgefühl. Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale gezeigt haben, das Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Eine Fehlgeburt löst normalerweise keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus, insbesondere gilt die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Danach spricht man von einer Totgeburt, da hat man Mutterschutz. Was ich wichtig finde: Eltern haben die Möglichkeit, die Geburt ihres Sternenkindes beim Standesamt dokumentieren zu lassen und ihnen damit offiziell eine Existenz zu geben. Ihnen wünsche ich viel Kraft für den schweren Weg,   NB


Andrea6

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Die Regelung ist nicht meinungsabhängig, sondern gesetzlich: nach einer Totgeburt steht der Frau Mutterschutz zu, unabhängig von der Ursache.


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