Mitglied inaktiv
Meine Frage bezieht sich auf die 8 Wochen nach der Entbindung. Flogendes ich mache an einer Privaten Schule derzeit eine 2.Ausbildung in einem med. Berufsfeld. Ich habe rechtlich gesehen mit der Schule ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und ich würde im Dezember mein 2.es Kind entbinden.Da mein Mann in Elternzeit geht würde ich am liebsten ca 3-4 Wochen später wieder am Unterricht teilnehmen da mir jeder Tag angerechnet wird an dem ich nicht da bin und ich mit zu hohen fehlzeiten nicht zu der Prüfung zugelassen werden kann.Nun meine Frage kann ich auf die 8 Wochen Mutterschutz in diesem bestimmten Fall verzichten?Weil ich ja in keinen Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis im rechtlichen Sinne stehe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. MfG Jenny
Hallo, das richtet sich danach, ob Sie Arbeitnehmerin sind. Sonst gilt das MuSchG doch gar nicht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habestand bei der geburt meines ersten Kindes kurz vorm Examen zur Krankenschwesetr. da das Problem bei mir auch die Fehlzeiten nach der Entbindung waren, hab ich mit der Schule gesprochen und wir haben einen "Vertrag" gemacht wo ich ausdrücklich auf 8 Wochen des MUSchu verzichtet haeb. Ich bin nach 3 !7" Wochen nach der Entbindung wieder zur Schule gegangen. es war zwar hart aber hat geklappt. Sprich mal mit deinem Arbeitgeber!Lieben Gruß und alles Gute für Dich
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