Meine Frage bezieht sich auf die 8 Wochen nach der Entbindung. Flogendes ich mache an einer Privaten Schule derzeit eine 2.Ausbildung in einem med. Berufsfeld. Ich habe rechtlich gesehen mit der Schule ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und ich würde im Dezember mein 2.es Kind entbinden.Da mein Mann in Elternzeit geht würde ich am liebsten ca 3-4 Wochen später wieder am Unterricht teilnehmen da mir jeder Tag angerechnet wird an dem ich nicht da bin und ich mit zu hohen fehlzeiten nicht zu der Prüfung zugelassen werden kann.Nun meine Frage kann ich auf die 8 Wochen Mutterschutz in diesem bestimmten Fall verzichten?Weil ich ja in keinen Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis im rechtlichen Sinne stehe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. MfG Jenny
Mitglied inaktiv - 20.05.2006, 16:55